Steuerabkommen Schweiz und Deutschland

Steuerabkommen Schweiz und Deutschland

Das Steuerabkommen sieht vor, dass Personen mit Wohnsitz in Deutschland ihre bestehenden Bankbeziehungen in der Schweiz nachbesteuern können, indem sie entweder eine einmalige Steuerzahlung leisten oder ihre Konten offenlegen. Künftige Kapitalerträge und -gewinne deutscher Bankkunden in der Schweiz unterliegen einer Abgeltungssteuer, deren Erlös die Schweiz an die deutschen Behörden überweist.

Das Abkommen soll Anfangs 2013 in Kraft treten.