Zinssätze direkte Bundessteuer
Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat entschieden, für das Kalenderjahr 2011 die Zinssätze im Vergleich zum Vorjahr unverändert zu belassen. Die Zinssätze lauten wie folgt:
Höchstabzüge Säule 3a im Steuerjahr 2011
Der Bundesrat hat die Grenzbeträge der beruflichen Vorsorge mit Wirkung ab dem 1. Januar 2011 angepasst. Der obere Grenzbetrag wurde von CHF 82`080 auf CHF 83`520 erhöht. Damit gelten folgende Höchstabzüge: