ALV: Erhöhung der Lohnabzüge per 2011

ALV: Erhöhung der Lohnabzüge per 2011

Der Bundesrat erhöht die ALV-Beiträge per 1. Januar 2011 um 0,2 Prozentpunkte auf 2,2 %.

Die Beitragserhöhung von 2,0 auf 2,2 % wird auf allen versicherten Einkommen bis 126000 Franken vorgenommen. Auf Einkommenanteilen zwischen 126000 und 315000 Franken wird darüber hinaus ein Solidaritätsprozent erhoben. Sämtliche Beiträge, auch das Solidaritätsprozent, werden je hälftig von der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite getragen.

Das geltende Gesetz verflichtet den Bundesrat, einen Solidaritätsbeitrag zu erheben und die Lohnabzüge zu erhöhen, sobald die Schulden der ALV eine bestimmte Obergränze überschreiten. Dies ist im Frühling 2010 geschehen. Deshalb muss der Bundesrat die Beiträge bereits am 1. Januar 2011 erhöhen. Die Gesetzesrevision wird jedoch erst am 1. April 2011 in Kraft gesetzt. Somit werden die Beiträge am 1. Januar 2011 erhöht, die Leistungskürzung aber erst am 1. April 2011 wirksam.