Steuererleichterungen in Milliardenhöhe

Steuererleichterungen in Milliardenhöhe

In den kommenden Jahren werden die Steuerpflichtigen von Steuerent-lastungen von gegen 2 Milliarden Franken profitieren. Nach der Reform der Mehrwertsteuer wurden jetzt auch die beiden Vorlagen für den rascheren Ausgleich der Folgen der kalten Progression und die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern definitiv verabschiedet. Ehepaare profitieren zusätzlich von der Milderung der sogenannten "Heiratsstrafe".

Im Steuerjahr 2011 werden die Folgen der kalten Progression vorzeitig aus-geglichen. Danach werden die Tarife und Abzüge jährlich an den Landesindex der Kosumentenpreise angepasst (Entlastung von rund 360 Millionen Franken ab 2012).

Ebenfalls definiiv verabschiedet wurde das Bundesgesetz über die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern. Durch den neuen Elterntarif wird der Steuerbetrag für Ehepaare und alleinerziehende Personen um 250 Franken pro Kind reduziert. Für fremdbetreute Kinder können künftig maximal je 10´000 Franken vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden (Entlastung ab 2012 von bis zu 600 Millikonen Franken).

Bereits in Kraft sind die Sofortmassnahmen zur Milderung der Diskriminierung von Zweiverdiener-Ehepaaren gegenüber Zweiverdiener-Konkubinatspaaren. Die Abschaffung der sogenannten Heiratsstrafe führt 2010 zu Steuerentlastungen von insgesamt 650 Millionen Franken. Mit Sofortmassnahmen und Familiensteuer-reform zusammen werden die Familien um über 1 Milliarde Franken entlastet.

Auch das komplett revidierte Mehrwertsteuergesetz führt ab Anfang 2010 zu Steuerentlastungen (gegen 200 Millionen Franken jährlich).

Ab 2010 führen zudem auch die Neuerungen aus der Unternehmenssteuerreform II zu Entlastungen bei der direkten Bundessteuer von rund 60 bis 80 Milliarden Franken.

Volk und Stände haben einer befristeten Erhöhung der Mehrwertsteuer zuge-stimmt. Die Mehreinnahmen von rund 1,1 Milliarden Franken (ab 2011) sind für die Sanierung der Invalidenversicherung bestimmt. Die Mehrbelastung beträgt im Durchschnitt 0,17 % des Haushaltseinkommens.