In der Steuererklärung können künftig auch Parteispenden bis zu 10000 Franken abgezogen werden.
Grundsätzlich werden natürliche Personen sowohl beim Bund wie in Kantonen und Gemeinden ihre Beiträge und Spenden an politische Parteien als allgemeinen Abzug vom Einkommen geltend machen können. Bei der direkten Bundessteuer gilt eine Limite von 10000 Franken.
Die gleichzeitige Aenderung des Steuerharmonisierungsgesetzes stellt es den Kantonen frei, bis zu welchem Betrag die Beiträge und Zuwendungen bei der Berechnung der kantonalen und kommunalen Steuern abgezogen werden dürfen.
15 Kantone lassen heute Mitgliederbeiträge und Zuwendungen an Parteien bei den Steuern zum Abzug zu. Sie sind verunsichert, weil das Bundesgericht dies im Juni 2007 für bundesrechtswidrig erklärt hat. Mit der Gesetzesänderung haben die Räte nun Klarheit geschaffen.