Die Initiative "Ein Kind, eine Zulage" verlangt, dass Selbständigerwerbende auf Bundesebene Anspruch auf Familienzulagen erhalten. Heute kennen zwar 13 Kantone Familienzulagen für Selbständigerwerbende, einen bundesweiten Anspruch gibt es jedoch nicht. Die Subkommission "Familienpolitik" hat einen Entwurf für eine Aenderung des FamZG ausgearbeitet. Selbständigerwerbende sollen sich neu wie die Arbeitgebenden einer Familienausgleichskasse an- schliessen müssen und Anspruch auf dieselben Leistungen haben wie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Der Anspruch ist nicht von ihrem Ein- kommen abhängig. Finanziert werden die Familienzulagen durch prozuentale Beiträge der Selbstständigerwerbenden an die Familienausgleichskasse auf der Basis ihres AHV-pflichtigen Einkommens. Für Bund und Kantone entstehen keine Mehrkosten.
Die Neuregelung lässt den Kantonen die Freiheit, die Beiträge der Selbständig- erwerbenden an die Familienausgleichskassen auf einem bestimmten Einkommen zu plafonieren.
Der Nationalrat wird die Aenderung des Familienzulagengesetzes voraussichtlich in der Herbstsession 2009 behandeln.