Der Bundesrat will mit einer Revision des Aktien- und Rechnunglegungsrechts das Unternehmensrecht modernisieren und den wirtschafltichen Bedürfnissen anpassen. Er hat am Freitag die Botschaft und den Gesetzesentwurf verab- schiedet. Die Vorlage verbessert die Corporate Governance, schafft im Bereich der Kapitalstrukturen mehr Spielraum für Unternehmen, ermöglicht die Nutzung elektronischer Mittel zur Durchführung der Generalversammlung und ersetzt das veraltete Rechtnungslegungsrecht.
Der Gesetzesentwurf zielt nicht nur darauf ab, die Corporate Governance zu verbessern, sondern stärkt insbesondere die Stellung der Aktionäre als Eigentümer der Gesellschaft. Die Informationsrechte werden klarer geregelt und bei Privatgesellschaften wird ein schriftliches Auskunftsrecht geschaffen. Ferner werden die Schwellwerte für die Ausübung verschiedener Aktionärsrechte wie zum Beispiel für das Einberufungsrecht gesenkt. Zudem wird die Klage auf Rückerstattung ungerechtfertigter Leistungen verbessert.
Die Mitglieder des Verwaltungsrats werden sich in Zukunft jährlich der Wahl durch die Generalversammlung stellen müssen. Dies ermöglicht es den Aktionären, zu den Leistungen und zu den bezogenen Vergütungen Stellung zu beziehen. In privaten AG wird zudem das Recht auf Auskunft über die Höhe der Vergütungen des obersten Managements geschaffen, da diese Unternehmen - ander als Publikationsgesellschaften - nicht verpflichtet sind, die Entschädigungen im Anhang zur Bilanz bekannt zu geben.