Der Bundesrat ändert die Verordnung zum Mietrecht

Der Bundesrat ändert die Verordnung zum Mietrecht

Der Bundesrat hat die Änderung der Verordnung zum Mietrecht verabschiedet. Sie ist seit 1. Januar 2008 in Kraft. Für die Mietzinsgestaltung wird nicht mehr der Hypothekarzinssatz der einzelnen Kantonalbanken, sondern ein für die ganze Schweiz geltender Referenzzinssatz massgebend sein. Energetische Sanier-ungen von Wohn- und Geschäftsräumen werden wie wertvermehrende Investi- tionen behandelt und berechtigen zu Mietzinserhöhungen.