Der Bundesrat hat sich heute für die Abschaffung der so genannten Dumont-Praxis auf Bundes- und Kantonsebene ausgesprochen. Diese Praxis hält fest, dass Instandstellungskosten für eine stark vernachlässigte Liegenschaft in den ersten fünf Jahren nach Erwerb nicht von den Steuern abgezogen werden können. Die vorberatende Kommission des Nationalrates hatte sich in ihrem Bericht und Gesetzesentwurf dafür ausgesprochen, dass die Aufhebung nur auf Bundesebene zwingend ist und die Kantone selber entscheiden können.
Für den Bundesrat zählt dabei auch ein wirtschaftliches Argument: Die Beseitigung steuerlicher Hindernisse führt zu positiven Rahmenbedingungen für die betroffenen Branchen wie die Bauwirtschaft. Denn bei einer vollständigen Beseitigung der Dumont-Praxis würden Anreize geschaffen, die Renovationsarbeiten an neu erworbenen Liegenschaften sofort an die Hand zu nehmen.