Der Bundesrat hat die Revision des AHV-Gesetzes zur Einführung der neuen AHV-Versichertennummer auf den 1. Dezember 2007 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig hat er die für die Umsetzung notwendigen Regelungen auf Verordnungsstufe verabschiedet. Somit kann in der AHV wie geplant per Stichtag 1. Juli 2008 auf die neue, 13-stellige AHV-Nummer umgestellt werden. Inkraftsetzungsdatum und Stichtag lösen für die Versicherten keinen Handlungsbedarf aus. Sie werden rechtzeitig und automatisch entweder über ihre Arbeitgeber oder von Ihrer Ausgleichskasse informiert - in aller Regel im zweiten Semester 2008 oder auch erst 2009.
Durch das neue System mit einer 13-stelligen und völlig anonymen Nummer wird nicht nur der Datenschutz verbessert, sondern es werden auch durchführungs- technische Mängel behoben, effizientere Abläufe geschaffen, und der Mutationsaufwand verringert.