Revision des Gesellschaftsrechts in Kraft gesetzt

Revision des Gesellschaftsrechts in Kraft gesetzt

Der Bundesrat hat am Mittwoch die umfassende Revision des Gesellschafts- rechts, die das GmbH-Recht modernisiert und die Revisionspflicht für alle Unternehmen neu regelt, auf den 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt. Er hat zudem die totalrevidierte Handelsregisterverordnung mit den erforderlichen Ausführungs- bestimmungen verabschiedet, die auf den gleichen Zeitpunkt in Kraft tritt.

Die neue Handelsregisterverordnung enthält die erforderlichen Vorschriften, welche die Neuregelung der Revisionspflicht umsetzen. Im Handelsregister werden nur Revisionsstellen eingetragen, die eine ordentliche oder eine eingeschränkte Revision durchführen und über eine Zulassung der neuen Revisionsaufsichtsbehörde verfügen. Verzichtet eine Gesellschaft auf eine eingeschränkte Revision, muss sie - zum Beispiel anhand von Erfolgsrechnungen und Bilanzen - belegen, dass die Voraussetzungen dafür gegeben sind.

Bei weiteren Abklärungen in diesem Zusammenhang steht Ihnen Montanari Treuhand jederzeit gerne zur Verfügung.