Milderung der steuerlichen Heiratsstrafe ab 2008

Milderung der steuerlichen Heiratsstrafe ab 2008

Die Sofortmassnahmen im Bereich der Ehepaarbesteuerung treten Anfang 2008 in Kraft. Der Abbau der steuerlichen Ungleichbehandlung von Zweiverdienerehepaaren gegenüber gleich situierten Zweiverdienerkonkubinatspaaren bei der direkten Bundessteuer kommt zügig voran. Für die steuerpflichtigen Ehepaare ist die Ent- lastung ab 2009 spürbar, die anfallenden Mindereinnahmen wirken sich erst 2010 voll auf den Bundeshaushalt aus.

Durch eine massvolle Erhöhung des Zweiverdienerabzugs und die Einführung eines Verheiratetenabzugs für alle Ehepaare wird die steuerliche Ungleichbehandlung ge- mildert. Zweiverdienerehepaare können künftig 50 % des niedrigeren Erwerbsein- kommens bis zu einem Maximum von 12´500 CHF abziehen. Dabei gilt ein Minimal- satz von 7´600 CHF. Zusätzlich können alle Ehepaare 2´500 CHF abziehen. Damit wird sowohl das Anliegen, die Schlechterstellung von Zweiverdienerehepaaren zu mildern, berücksichtigt, als auch dasjenige, die Belastung von Ein- und Zweiverdiener- haushalten ausgewogen zu gestalten.

Mit der Kombi-Lösung kann die Schlechterstellung gegenüber den Zweiverdiener- konkubinatspaaren für rund 160´000 der 240´000 betroffenen Zweiverdienerehepaare (66 %) vollständig beseitigt werden. Für die verbleibenden 34 % wird die verfassungs- widrige Mehrbelastung gemildert. Dank dem Verheiratetenabzug bleibt die Belas- tungsdifferenz zwischen den verheirateten Ein- und Zweiverdienerehepaaren in einem vertretbaren Rahmen.

 

Finanzielle Auswirkung

Die durch die Entlastung der Steuerzahlenden anfallenden Mindereinnahmen wirken sich im Jahr 2010 voll aus. Aus der Neugestaltung und massvollen Erhöhung des Zweiverdienerabzugs resultieren rund 325 Millionen Franken Mindereinnahmen. Die Einführung des Verheiratetenabzugs bewirkt Mindererträge in der gleichen Höhe.

Die vorgeschlagenen Sofortmassnahmen führen somit im Finanzplanjahr 2010 zu insgesamt 650 Millionen Mindereinnahmen. Davon entfallen gemäss Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabengestaltung zwischen Bund und Kantonen (NFA) 540 Millionen auf den Bund (83 %) und 110 Millionen auf die Kantone (17 %).