Der Vorstand der Schweizerischen Steuerkonferenz SSK hatte entschieden, den neu- en Lohnausweis für die Steuerperiode 2007 definitiv einzuführen. Er hatte damit ein letztes Mal einer Verschiebung zugestimmt. Der Entscheid erging entsprechend einem Ersuchen der Wirtschaftsdachverbände, in Berücksichtigung hängiger polit- ischer Verstösse sowie auf Grund neuerer Informationen über den Stand der Ein- führung der verfügbaren Buchhaltungs- und Lohnausweis-Software.
Um die Umsetzbarkeit des neuen Lohnausweises zu testen, hatten die Firmen die Möglichkeit sich vor dem Inkrafttreten im Rahmen eines Pilotprojekts zu beteiligen. Rund 160 Firmen nahmen daran teil.
Anwendung (Geltendes Recht):
Ab der Steuerperiode 2007 (Löhne des Kalenderjahres 2007) gilt nur noch der neue Lohnausweis. Eine einmalige Ausnahme wird jenen Unternehmen gewährt, die aus technischen Gründen nicht in der Lage sein werden, den neuen Lohnausweis für die Löhne 2007 anzuwenden und somit die alten Formulare verwendet werden dürfen. Diese Ausnahme gilt auch für Wegzüger ins Ausland oder bei Todesfällen (unter- jähriger Lohnausweis).
Zu beachten gilt, dass sich die gesetzlichen Grundlagen für die Bescheinigungs- pflicht nicht geändert haben. Somit werden Arbeitgeber, welche bisher die Lohnaus- weise korrekt und vollständig aufgefüllt haben, hauptsächlich Prozessanpassungen bzw. formelle Änderungen vornehmen müssen.
Die Umstellung auf den neuen Lohnausweis per 1. Januar 2007 ist durch die Arbeit- geber zu planen und kann anhand des 3-Phasen-Modells erfolgen (siehe Abbildung):

Fazit:
Mit dem neuen Lohnausweis wurde ein Formular geschaffen, das gesamtschweiz- erisch Gültigkeit haben wird und eindeutige, klarere Vorschriften für die Arbeitgeber mit sich bringt. Dies bedeutet zusätzliche Sicherheit und führt im Gegensatz zum alten Lohnausweis zu Vereinfachungen - trotz des anfänglichen Mehraufwandes durch die Umstellung.
Die Steuerbehörden haben angekündigt, dass die Lohnausweise in Zukunft überprüft werden, was bis anhin nie oder nur äusserst selten vorkam. Somit ist hier eine Ver- schärfung festzustellen, und die Arbeitgeber werden in diesem Zusammenhang mit Kontrollen rechnen müssen.