Der Bundesrat passt per 1. Januar 2011 die AHV- und IV-Renten sowie den Betrag für den Lebensbedarf bei den Ergänzungsleistungen der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung (Mischindex) an. Die Aufwertung beträgt demnach 1,75 %. Gleichzeitig werden die Berechnungsgrundlagen der beruflichen Vorsorge darauf abgestimmt.
Die minimale AHV/IV-Rente steigt von 1140 auf 1160 Franken pro Monat, die Maximalerente von 2280 auf 2320 Franken. Bei den Ergänzungsleistungen wird der Betrag für die Deckung des allgemeinen Lebensbedarf von 18720 auf 19050 Franken pro Jahr für Alleinstehende, von 28080 auf 28575 Franken für Ehepaare und von 9780 auf 9945 Franken für Waisen erhöht. Auch die Entschädigung für Hilflose werden angepasst.
Die Mindestbeiträge der Selbständigerwerbenden und der Nichterwerbstätigen für AHV, IV und EO werden von 460 auf 475 Franken pro Jahr erhöht, der Mindestbeitrag für die freiwillige AHV/IV von 892 auf 904 Franken.
Anpassung der Grenzbeiträge in der beruflichen Vorsorge
In der obligatorischen beruflichen Vorsorge wird der Koordinationsabzug von 23940 auf 24360 Franken erhöht, die Eintrittsschwelle steigt von 20520 auf 20880 Franken. Der maximal erlaubte Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) beträgt neu 6682 Franken (heute 6566). für Personen, die bereits eine 2. Säule haben, respektive 33408 Franken (heute 32832) für Personen ohne 2. Säule. Auch die Anpassungen treten auf den 1. Januar 2011 in Kraft.