MWST Steuersatzerhöhung per 1. Januar 2011

MWST Steuersatzerhöhung per 1. Januar 2011

Am 27. September 2009 haben Volk udn Stände die Vorlage über die Zusatzvfinanzierung der IV angenommen. Die auf siehen Jahre befristete Anhebung der Mehrwertsteuersätze tritt per 1. Januar 2011 in Kraft.

Der Übergang von dcen bisherigen zu den neuen Steuersätzen wird anders geregelt als bei der früheren Steuersatzerhöhungen. Er entspricht somit auch nicht der Regelung, wie sie in der Mitteilung Vorinformation an alle steuerlichtigen Personen betreffend die eventuelle Erhöhung der Mehrwertsteuersätze zugunsten der IV vom Juni 2009 dargestellt wurde.

Die vorliegende Information zeigt auf, wie die Mehrwertsteuersatzerhöhung per 1. Januar 2011 umgesetzt wird. Ab dem 1. Januar 2011 ändern die Steuersätze wie folgt:

  • Normalsatz von bisher 7,6 % auf 8 %
  • Reduzierter Satz von bisher 2,4 % auf 2,5 %
  • Sondersatz für Beherbergungsleistungen von 3,6 % auf 3,8 %