Das Bundesgesetz vom 20. März 2008 üb er die Vereinfachung des Nachbesteuerung in Erbfällen und die Einführung der straflosen Selbstanzeige ist am 1. Januar 2010 in Kraft getreten.
Zeigt sich eine steuerpflichtige Person selbst und erstmalig wegen einer Steuerhinterziehung an, wird auf die Durchführung eines Strafverfahrens verzichtet, wenn: