Totalrevision der Mehrwertsteuer
Nationalrat- und Ständerat haben in der Schlussabstimmung das revidierte Mehrwertsteuergesetz verabschiedet. Damit ist ein Meilenstein bei der Vereinfachung der wichtigsten Steuer des Bundes erreicht.
Die neue MWST trägt wesentlich zum Abbau der Komplexität und des oft gerügten Formalismus der Steuerbehörden bei. Dank der Reform nimmt der administrative Aufwand für alle Unternehmen um rund 10 Prozent ab. Den Unternehmen bereitet heute die korrekte Berechnung der Vorsteuer, die sie in ihrer MWST-Abrechnung abziehen dürfen, grosse Schwierigkeiten. Künftig wird diese Berechnung wesentlich vereinfacht, da die Vorsteuer für die Verpflegung und Getränke vollständig abziehbar ist. Auch das ausgeweitete und deutlich vereinfachte Verfahren zur freiwilligen Versteuerung von ausgenommenen Leistungen vereinfacht die Abrechnung der MWST wesentlich. Künftig wird hier auf ein Bewilligungsverfahren der Verwaltung verzichtet. Zudem können neue Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 5 Millionen Franken eine vereinfachte MWST-Abrechnungsmethode anwenden. Besonders entlastet wird im Weiteren das Autogewerbe, da ein sogenannter "fiktiver Vorsteuerabzug" die komplexe Margenbesteuerung beim Occasionshandel ablöst.
Kernpunkte des neuen MWSTG
- Der Sondersatz von 3,6 Prozent für die Hotellerie wird um weitere 3 Jahre bis Ende 2013 weitergeführt.
- Die Mindestumsatzgrenzen von 75000, 150000 und 250000 Franken für die Steuerpflicht werden grundsätzlich auf 100000 Franken vereinheitlicht.
- Ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine und gemeinnützige Institutionen sind weiterhin bis zu einem Umsatz von 150000 Franken von der Steuerpflicht befreit.
- Neu können sich alle Unternehmen (z.B. auch Start-ups) freiwillig der Steuerpflicht unterstellen, was ihnen Anspruch auf den Vorsteuerabzug gibt und so die Taxe occulte vermeidet.
- Auch beim Verkauf oder der Vermietung von Immobilien, die der Empfänger nicht zu Wohnzwecken nutzt, besteht die Möglichkeit der freiwilligen Besteuerung.
- Der baugewerbliche Eigenverbrauch wird nicht mehr besteuert.
- Organisationen, die sich über Spenden finanzieren, können auf den Spenden den vollen Vorsteuerabzug geltend machen.
- Die Margenbesteuerung, die heute vor allem für Auto-Occasionshändler und Antiquitätenhändler Anwendung findet, wird abgeschafft und durch ein System ersetzt, das einen sogenannten fiktiven Vorsteueranzug erlaubt.
- Der max. Jahresumsatz für die Saldosteuersatzmethode wird von 3 auf 5 Millionen erhöht, die Fristen für den Wechsel der Methode werden verkürzt. Weitere 16000 Steuerpflichtige können damit von der vereinfachten Abrechnung profitieren.
- Die formale Vorschriften für MWST-Belege werden stark gelockert.
- Die Steuerkontrollen haben neu eine abschliessende Wirkung. Die Unternehmen erhalten ein Anrecht auf Kontrollen, was die Rechtssicherheit erhöht.
- Die Frist, innerhalb der die Steuerfrist verjährt, bleibt bei fünf Jahren. Die Verjährungsfrist für einen Entscheid der Steuerverwaltung nach einer Kontrolle beträgt neu 2 Jahre, die absolute Verjährungsfrist wird von 15 auf 10 Jahre reduziert.
- Das Strafrecht der Mehrwertsteuer wird neu konzipiert. Die strafwürdigen Handlungen sind nun im Gesetz differenziert umschrieben, die Höhe der Strafe ist abgestuft nach dem Unrechtsgehalt der einzelnen Tathandlungen.
- Der heute fixe Verzugszinssatz von 5 Prozent wird fexibel gestaltet und den marktüblichen Verhältnisse angepasst.
- Die Behörden erhalten mehr Spielraum, um Unternehmen in schwieriger Lage die Steuer zu erlassen.
Das Inkrafttreten des Gesetzes ist noch offen und viele Arbeiten fangen jetzt erst an, damit am 1. Januar 2010 auch alles bereit ist (Ausarbeiten der Bundesratsverordnungen etc.).