Abschaffung der

Abschaffung der "Dumont-Praxis"

Dem Entscheid des Nationalrats folgend, beantragt die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) die so genannte "Dumont-Praxis" abzuschaffen, welche den Steuerabzug von Sanierungskosten vernachlässigter Liegenschaften beschränkt.

Nach bundesgerichtlicher Rechtssprechung (der so genannten "Dumont-Praxis") kann, wer eine vernachlässigte Liegenschaft erwirbt und vom früheren Eigentümer unterlassene Unterhaltsarbeiten während der ersten 5 Jahre seit dem Erwerb ausführt, deren Kosten steuerlich nicht in Abzug bringen. Im Rahmen einer parlamentarischen Initiative beantragt die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates, die Dumont-Praxis bei der direkten Bundessteuer sowie auf der Ebene der kantonalen Steuern abzuschaffen. In der Frühjahres-session hat der Nationalrat die Änderung des Entwurfs gutgeheissen.

Die WAK-S hat die Möglichkeit geprüft, die Dumont-Praxis nur bei Instand-stellungen abzuschaffen, welche die Einhaltung von Energiestandards (z.B. Minergie) gewährleisten. Basierend auf einem Bericht der Verwaltung, hat sich die Kommission schlussendlich gegen eine solche Koppelung entschieden, da sie neue Abgrenzungsprobleme schaffen würde, welche die Anwendung der Dumont-Praxis weiter komplizieren würden. D-ie WAK-S hat dem Vorschlag ihrer Schwester-kommission zugestimmt, die Dumont-Praxis gänzlich abzuschaffen und somit die Steuerpraxis zu vereinfachen sowie auf Bundes- und Kantons-ebene zu vereinheitlichen. Zudem hat die Kommission die Diskussion zum Anlass genommen, der Verwaltung eine Prüfung der Wirksamkeit des bestehenden Abzugssystem im Bereich der energe-tischen Investitionen in Auftrag zu geben.

Anreize für umfassende energetische Sanierungen bei Privatliegenschaften

Wer bei der Renovation oder beim Umbau seiner Liegenschaft Energie spart oder die Umwelt schützt, kann nach geltendem Gesetz die Kosten dafür bei der direkten Bundessteuer abziehen. Eine Motion verlangt, dass diese Kosten neu nicht im Jahre der Investition möglich sein sollen, sondern verteilt über mehrere Jahre. Dies soll verhindern, dass aus steuertechnischen Gründen mit kleinen Sanierungsschritten gearbeitet wird, welche eine sinnvolle energetische Gesamtsanierung verhindern. In der Herbstsession letzten Jahres hat der Nationalrat der Motion zugestimmt. Die WAK-S hat in ihrer Sitzung anerkannt, dass die vorherrschende Regelung energetischen Gesamtsanierungen ent-gegenwirken kann und eine Verteilung der Abzüge auf mehrere Jahre energetisch sinnvoll sein könnte. Sie hat auch die Bedenken des  Bundesrates, dass damit das Steuerrecht weiter kompliziert würde, zur Kenntnis genommen.

Um den Vorschlag in den Gesamtkontext bestehender und geplanter klimabe-zogenen Massnahmen im Gebäudebereich zu stellen, hat die Kommission einstimmig beschlossen, den Motionstext im Sinne eines Prüfungsauftrages abzuändern. Der Ständerat wird das Geschäft in der kommenden Herbstsession behandeln.